
Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens richtet sich an volljährige Menschen jeden Alters mit seelischen Behinderungen im Sinne der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX (Sozialgesetzbuch), aber auch an psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Es ist für diejenigen Betroffenen (m/w/d) vorgesehen, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung in der selbständigen Lebensführung benötigen, die aber stationärer Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürfen. Voraussetzung ist das eigenständige Wohnen in einer eigenen Wohnung, allein oder in einer selbst gewählten Lebensgemeinschaft bzw. Partnerschaft oder die Absicht innerhalb der nächsten 6 Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen.

Das Angebot der Hilfe für junge Volljährige richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige (m/w/d) im Rahmen der §§ 35 bis 41 SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Es ist für Jugendliche und junge Volljährige (m/w/d) vorgesehen, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung in der selbständigen Lebensführung benötigen, die aber stationärer Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürfen.

Die jeweilige Hilfeleistung ist flexibel orientiert am Bedarf des Einzelnen. Seine individuellen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Bedürfnisse bestimmen die Inhalte sowie das Maß der Hilfestellung.

Das Ambulant Betreute Wohnen wird in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften und beim Zusammenleben mit Familienangehörigen durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt beim betreuten Einzelwohnen. Es wird auf der Grundlage des Personenbezugssystems gearbeitet. Der zeitliche Rahmen der Betreuung wird durch den vom Kostenträger bewilligten Betreuungsumfang im Rahmen von Fachleistungsstunden bestimmt, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Einzelnen richten.

Im Sinne einer optimalen Versorgung der Klienten (m/w/d) wird der Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Anbietern, Organisationen und Institutionen ein hoher Stellenwert beigemessen. Darüber hinaus arbeiten wir bei Bedarf in den Einzelfällen vernetzt mit anderen psychosozialen Diensten, Fachärzten (m/w/d) sowie Therapeuten (m/w/d) zusammen.

Zuständig für die Hilfen sind die entsprechenden Sozialhilfeträger. Die Kosten der Hilfeleistung werden vom Kostenträger übernommen, sofern die Hilfesuchenden (m/w/d) nicht selbst für diese aufkommen können. In jedem Einzelfall wird eine Überprüfung vorgenommen. Übersteigen die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse die Freigrenzen, wird der Hilfeempfänger (m/w/d) anteilig oder ganz zur Kostendeckung herangezogen.